Kostenerstattung/Abrechnung

Privaten Krankenversicherungen/Beihilfe und Zusatzversicherungen für heilpraktische Leistungen erstatten ganz oder teilweise die Behandlungskosten - wir rechnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. 

 

Um zu klären ob die Psychotherapeutische Behandlung mit eingeschlossen ist, achten Sie in Ihrem Krankenkassenvertrag auf die Ziffern 19 ff der Heilpraktikergebührenordnung. 

 

Die Anfrage zur Kostenübernahme von osteopathischen Behandlungen kann auch bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht werden, bitte beachten Sie, dass diese meist nur einen Teilbetrag erstatten - um die Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses zu erfragen, setzen Sie sich am besten mit Ihrer GKV in Verbindung. 

 

Private Zahlung ist natürlich immer möglich.

 

Die Rechnungsstellung erfolgt über unsere Abrechnungsstelle OPTICA.

 

Bitte beachten: Wird ein vereinbarter Termin weniger als 24 Stunden zuvor abgesagt oder nicht eingehalten, so muss eine Sitzungsausfallgebühr  berechnet werden, da der Termin dann i.d.R. nicht neu vergeben werden kann.

 

Honorare für Behandlungen durch einen Heilpraktiker können Sie in Ihrer Steuererklärung als sog. „Sonderausgaben“ geltend machen und sind in der Regel steuerlich absetzbar. 

 

Sollten Sie zur Psychotherapie einen von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Therapieplatz benötigen, suchen Sie am besten über die zentrale Koordinationsstelle Bayern nach freien Plätzen: 

https://www.kvb.de/service/patienten/koordinationsstelle-psychotherapie/